Die Verleihung der Dienstgrade ist neben der Dienstzeit primär mit der Fach- und Führungsqualifikation der Feuerwehrangehörigen sowie vor allem bei den höheren Dienstgraden auch mit ausgeübter Funktion und der Größe der Freiwilligen Feuerwehr verknüpft. Eine Verleihung nur aufgrund zeitlich längerer Zugehörigkeit zur Feuerwehr ist nicht vorgesehen. Wichtig: es besteht kein Rechtsanspruch auf Verleihung eines Dienstgrades. Rechtsgrundlage ist die Hessische Verordnung über Dienst- und Schutzkleidung, Dienstgrade, Funktionen, Kennzeichnungen und Voraussetzungen für die Erlangung der Dienstgrade und Funktionen der Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren (Hessische Feuerwehrbekleidungs- und Dienstgradverordnung – HFDV) vom 19. Dezember 2012. |
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